Beauftragung eines beeidigten Übersetzers

In der Schweiz können Sie einen beeidigten Übersetzer mit der Übersetzung Ihrer amtlichen Dokumente beauftragen

Beeidigten Übersetzer

Was ist ein beeidigter Übersetzer?

Beeidigte Übersetzer bzw. Urkundenübersetzer müssen über Kenntnisse in mindestens folgenden Bereichen verfügen:

  1. Recht: Kenntnis der Rechtssysteme der Staaten, in denen Ausgangs- und Zielsprache verwendet werden, Beherrschung der juristischen Fachsprache der Zielsprache und des internationalen Rechts
  2. Sprachen: profunde Sprachausbildung in einer oder mehreren Fremdsprachen (Ausgangssprache) und perfekte Beherrschung der Muttersprache (Zielsprache).
  3. Übersetzung: Beherrschung der grundlegenden Übersetzungstechniken, um Inhalt und Form des Ausgangstexts vollständig und korrekt in der Zielsprache wiedergeben zu können. Dies erfordert gute Analysefähigkeiten, Gewissenhaftigkeit und Präzision.

Beeidigte Übersetzer bzw. Urkundenübersetzer fertigen akkurate schriftliche Übersetzungen für den amtlichen Gebrauch an, die den für offizielle Übersetzungen geltenden Formerfordernissen und Vorschriften entsprechen.

Für Übersetzungen offizieller Dokumente ist zwingend die Originalurkunde oder eine von einer schweizerischen Urkundsperson beglaubigte Kopie vorzulegen.

Auch die formale Gestaltung der Übersetzung stimmt mit dem Originaldokument überein.

 

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Beeidigte Übersetzer bzw. Urkundenübersetzer arbeiten für:

  1. die Staatsanwaltschaft (Strafsachen)
  2. die Polizei (öffentliche Sicherheit)
  3. die Vertreter der Rechtsberufe (Rechtsanwälte, Notare, Betreibungsbeamte usw.)
  4. Unternehmen, zur Übersetzung von Geschäfts- und Rechtsdokumenten (Verträge, Satzungen, Handelsregisterauszüge, Vollmachten, Patentschriften usw.)
  5. Behörden, die im Bereich Zivil- und Aufenthaltsrecht tätig werden sowie Privatpersonen (Geburtsurkunde, Trauungsurkunde, Partnerschaftsurkunde, Familienschein, Scheidungsvereinbarung, Scheidungskonvention, Mietvertrag, Heimatschein, Wohnsitznachweis, Ein- bzw. Auswanderungs- sowie Einbürgerungsunterlagen, Strafregisterauszug,  Identitätskarte, Pass, Visa, Schulzeugnis, Hochschulabschluss usw.)

Sie benötigen eine Urkundenübersetzung?