Beauftragung eines beeidigten Übersetzers
In der Schweiz können Sie einen beeidigten Übersetzer mit der Übersetzung Ihrer amtlichen Dokumente beauftragen
In der Schweiz können Sie einen beeidigten Übersetzer mit der Übersetzung Ihrer amtlichen Dokumente beauftragen
Beeidigte Übersetzer bzw. Urkundenübersetzer müssen über Kenntnisse in mindestens folgenden Bereichen verfügen:
Beeidigte Übersetzer bzw. Urkundenübersetzer fertigen akkurate schriftliche Übersetzungen für den amtlichen Gebrauch an, die den für offizielle Übersetzungen geltenden Formerfordernissen und Vorschriften entsprechen.
Für Übersetzungen offizieller Dokumente ist zwingend die Originalurkunde oder eine von einer schweizerischen Urkundsperson beglaubigte Kopie vorzulegen.
Auch die formale Gestaltung der Übersetzung stimmt mit dem Originaldokument überein.